Aufgaben des KER71

Der Kreiselternrat soll die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern. Er besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter, bei Schulen mit mehr als 800 Schülerinnen und Schülern aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Elternräte der Schulen, die in dem jeweiligen Schulkreis liegen der zu ihm gehören, und nach deren Wahl den Vertreterinnen und Vertretern des Schulkreises in der Elternkammer.

(§ 75 HmbSG )

Nach den Klassenelternvertretern und dem Schulelternrat ist der Kreiselternrat die 3-te Ebene der Elterlichen Mitbestimmung im Hamburger Schulleben.
Wahlberechtigt und wählbar für den Kreiselternrat sind alle Mitglieder eines Elternrates im Schulkreis. Der Elternrat jeder Schule wählt ein oder zwei Mitglied(er) und Ersatzmitglied(er) in den Kreiselternrat. Auf seiner konstituierenden Sitzung wählt dann der Kreiselternrat für ein Jahr einen 3-Köpfigen Vorstand sowie (alle 3 Jahre) seine Vertreter in der Elternkammer.

Der Kreiselternrat wird vom Vorstand einberufen. Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder oder auf Verlangen der zuständigen Behörde muss binnen zwei Wochen eine Sitzung stattfinden. Die Sitzungen des Kreiselternrates sind nicht öffentlich. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bildungsbehörde, die Elternratsmitglieder und die Ersatzmitglieder aus den Schulen des Schulkreises sind zur Teilnahme berechtigt. Der Kreiselternrat kann andere Personen zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen. Er kann in Ausnahmefällen auch ohne Behördenvertretung tagen.

Die Kreiselternräte sind rechtzeitig zu hören:

  • vor der Zusammenlegung, Teilung oder Schließung von Schulen innerhalb des Schulkreises,
  • vor einer Neubegrenzung von Schulkreisen und
  • vor der Einrichtung und Änderung von Schulkreisen für bestimmte Schulformen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Elternräte betroffener Schulen haben in den zuständigen Kreiselternräten Rede- und Antragsrecht.

Der Kreiselternrat tagt ca. alle 6 Wochen in verschiedenen Schulen (siehe Termine). Er lässt sich bei Bedarf von Referenten über einzelne, schulische Themen unterrichten. Die Mitglieder diskutieren aktuelle Vorkommnisse und verfassen ggf. eine Stellungnahme. Sie werden über die Sitzungen der Arbeitskreise, des Schulausschusses, der Elternkammer Hamburg und von den Elternräten der Mitgliederschulen informiert.